09. Juli 2020
Wichtige Informationen für Patienten, Angehörige und Besucher
Die Gesundheit unserer Mitarbeiter, unserer Patienten und unserer Besucher liegt uns am Herzen.
Insbesondere in der aktuellen Phase legen wir höchsten Wert darauf, die uns anvertrauten Menschen bestmöglich zu schützen. In Anlehnung an die aktuelle Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO – gelten in unserem Haus die nachstehend aufgeführten Sicherheitsmaßnahmen.
Wir bitten Sie weiterhin um Ihr aktives Mitwirken und Einhalten dieser Maßnahmen, die wir zum Schutze aller verfolgen und danken für Ihr Verständnis.
Cafeteria
Ab dem 13. Juli ist in unser Cafeteria ein Takeaway-Service eingerichtet. Mitarbeiter, Besucher und Patienten haben hier die Möglichkeit, werktags von 14 bis 17 Uhr belegte Brötchen, Kuchen, Gebäck sowie heiße und kalte Getränke zu kaufen.
Bitte beachten Sie, dass ein Verzehr in diesem Zeitraum in der Cafeteria nicht möglich ist. In der Zeit von 8 bis 14 Uhr steht die Cafeteria exklusiv unseren Mitarbeitern zur Verfügung.
Besucherregelung
Pro Tag darf eine Person für maximal eine Stunde in dem dafür vorgesehenen Zeitfenster von 14 bis 18 Uhr einen stationär behandelten Patienten in unserem Haus besuchen. Zum Schutz der uns anvertrauten Personen bitten wir unsere Besucher um eine sorgfältige Abwägung der Notwendigkeit eines Krankenbesuchs und empfehlen, nicht zwingend notwendige Besuche bis auf Weiteres zu verschieben. Abweichungen von der Eine-Person-Regelung sind in besonderen und schwerwiegenden Fällen (z. B. Palliativsituationen) möglich.
Besucher, die einen Patienten in unserem Haus besuchen möchten, müssen sich vor Betreten unseres Hauses einem kurzen Gesundheitsscreening am Haupteingang Bonner Str. unterziehen und einen Fragebogen zum Gesundheitszustand (Abklärung Erkältungssymptome, COVID-19 Infektion, Kontakt mit Infizierten oder Kontaktpersonen gemäß der Richtlinie des Robert Koch-Instituts) ausfüllen und am Empfang abgeben. Zudem wird der Name des Besuchers in einer Liste registriert, um eine ggf. zu einem späteren Zeitpunkt notwendige Rückverfolgung zu ermöglichen.
Ebenfalls erhalten Besucher eine Information über die aktuell geltenden Verhaltens- und Hygieneregelungen in unserem Haus.
Bei Vorliegen von Symptomen einer COVID-19 Infektion kann kein Besuch erfolgen.
Besucher bitten wir, während ihres Aufenthaltes in unserem Haus einen Mundschutz/Alltagsmaske zu tragen, das Patientenzimmer auf direktem Weg aufzusuchen und auch so das Haus wieder zu verlassen. Während des Patientenbesuches ist es notwendig, dass Patient und Besucher einen Mundschutz/Alltagsmaske tragen. Patienten erhalten einen Mundschutz von ihrer Station; Besucher werden gebeten, einen eigenen Mundschutz mitzubringen.
Während des Aufenthaltes in unserem Hause bitten wir jede Person, die Möglichkeiten zur Händedesinfektion regelmäßig zu nutzen, insbesondere vor und nach dem Krankenbesuch und den Abstand von 1,5 m zu wahren – auch bei Angehörigen, Freunden, Bekannten. Bitte achten Sie ebenfalls auf eine entsprechende Husten- und Niesetikette, indem Sie in die Armbeuge oder in ein Taschentuch husten oder niesen, welches Sie anschließend in einem Mülleimer (mit Deckel) entsorgen.
Patientenscreening
Bei allen ambulanten und stationären Patienten, die unser Haus aufsuchen, wird ein Gesundheitsscreening in den jeweiligen Fachabteilungen, Stationen oder Funktionsbereichen durchgeführt. Das Screening umfasst einen Fragebogen zum Gesundheitszustand, eine Temperaturmessung sowie zur Rückverfolgbarkeit allgemeine Informationen zur Person.
Bitte beachten Sie, dass die nachstehenden Regelungen weiterhin gelten:
Wir bitten Sie, diese Hinweise zu beachten und darüber hinaus den Aufforderungen unserer Mitarbeiter zu folgen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Herzlichst,
Ihre Betriebsleitung
Dreifaltigkeits-Krankenhaus, Wesseling