+++ Aktuelle Verhaltens- und Hygieneregeln für Besucher während der Corona-Pandemie +++

06. April 2022

Stand: 7. April 2022

Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher, 

zum Schutz der uns anvertrauten Personen bitten wir unsere Besucherinnen und Besucher um eine sorgfältige Abwägung der Notwendigkeit eines Krankenbesuchs und empfehlen, nicht zwingend notwendige Besuche bis auf Weiteres zu verschieben. 

 

  • Besuche sind ab dem 1. stationären Tag erlaubt.
  • Täglich darf eine Person für maximal eine Stunde in der Zeit von 15 bis 18 Uhr einen stationär behandelten Patientinnen und Patienten in unserem Haus besuchen.

Bitte beachten Sie, dass Besuche bei Patient*innen, die positiv auf eine Covid-19 Erkrankung getestet wurden, nicht möglich sind. Sollten dringende Ausnahmen von den folgenden Besuchseinschränkungen nötig sein, sprechen Sie Ihre behandelnden Ärzt*innen oder Pflegekräfte an. Diese werden mit Ihnen eine Lösung finden. 

Zutritt nur für Besucher*innen mit tagesaktuellem Antigen-Schnelltest

  • Tagesaktuell getestete Besucher*innen benötigen einen Nachweis eines negativen Corona-Schnelltestes einer anerkannten Teststelle nicht älter als 24 Stunden. 

Bitte denken Sie an Ihren Lichtbildausweis (Personalausweis, Führerschein oder Reisepass). 

Eine Liste der Testzentren in der Umgebung finden Sie auf den Internetseiten des Rhein-Erft-Kreises. In der Nähe unseres Hauses gelegene Testzentren sind:

  • Testzentrum Wesseling, Testzentrum des Rhein-Erft Kreises, Industriestraße 53, 50389 Wesseling
  • Testcenter Wesseling, Alfons-Müller-Platz 3, 50389 Wesseling (gegenüber vom Rathaus)
  • Wess-Test im Marktkaufgebäude, Westring 4, 50389 Wesseling

Besucher*innen müssen sich dazu vor Betreten unseres Hauses einem kurzen Gesundheitsscreening unterziehen und auch einen Fragegogen zum aktuellen Gesundheitszustand ausfüllen. Ebenfalls wird der Name des Besuchers in einer Liste am Empfang registriert. Bei Vorliegen von Symptomen einer COVID-19 Infektion darf kein Besuch erfolgen. 

Während des Patientenbesuches ist es in jedem Fall notwendig, dass Patient*innen und Besucher*innen einen Mundschutz tragen. Patient*innen erhalten eine FFP2-Maske von der Station; für Besucher*innen ist das Tragen und Mitbringen einer eigenen FFP2-Maske verpflichtend. 

Bitte beachten Sie diese Hinweise und folgen Sie darüber hinaus den Aufforderungen unserer Mitarbeiter. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

Herzlichst
Ihre Betriebsleitung, Dreifaltigkeits-Krankenhaus, Wesseling



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