Fallbesprechung

Am Beispiel eines Schlaganfallpatienten

Ein 67 jähriger Patient wird mit einem Schlaganfall in die Klinik eingeliefert. Er ist bewusstlos. Seine notfallmäßige Behandlung beginnt. Er wird beatmet. Die Angehörigen bringen nach einigen Tagen seine Patientenverfügung. Darin steht, dass er keine Intensivbehandlung und keine Beatmung wünsche.

Es stellt sich für die Angehörigen und das Behandlungsteam die Frage: "Meint er dies auch in der aktuellen Situation." Sein Gesundheitszustand verbessert sich.  "Würde er auch eine nur kurzfristige Behandlung ablehnen?" Das Ethikkomitee wird zur Beratung über die weitere Vorgehensweise hinzugezogen. Der Patientenwille wird zu diesen Fragen ermittelt und ein Konsens gesucht.

Was bedeutet es konkret, den einen oder anderen Behandlungsweg einzuschlagen? Was ist ethisch tragfähig? In einer gemeinsamen Beratung der Angehörigen mit dem Behandlungsteam wird die Frage im konkreten Einzelfall auf einen möglichen Lösungsweg betrachtet. Die Moderation und Beratung wird von zwei Mitgliedern des Ethikkomitees durchgeführt.

Die ethische Fallbesprechung im Team ist kein Ersatz für die Letztverantwortung des Entscheidungsträgers, dem Arzt. Sie zeigt allerdings Lösungswege auf. Es gibt Empfehlungen und verhilft zur Klarheit bei der Entscheidungsfindung. Das klinische Ethikkomitee entscheidet nicht selbst über die Behandlung. Es erarbeitet jedoch Aspekte, die die Entscheidung unterstützen.

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