Nachsorge

Ambulante Operationen:

Bei einer ambulanten Operation können die Patienten noch am selben Tag nach einer Abschlussuntersuchung vom Narkosearzt und Chirurg das Krankenhaus verlassen. Der Patient erhält einen Entlassungsbrief, Krankmeldung und Schmerzmittel. Für den Folgetag wurde bereits eine Kontrolluntersuchung in der chirurgischen Ambulanz vereinbart. Hierbei wird die Wunde kontrolliert und der Verband gewechselt, eingelegte Drainagen können in der Regel schon gezogen werden. Eine Schmerzmedikation für die ersten 3 Tage kann sinnvoll sein und trägt zur Wundheilung bei.

Wir verwenden üblicherweise resorbierbares (sich auflösendes) Nahtmaterial, so dass ein Fadenzug nicht erforderlich ist. Der wasserfeste Pflasterverband und die Klammerpflaster können am 10. Tag nach der Operation entfernt werden.

Die weitere Nachsorge geschieht dann über den Hausarzt oder niedergelassenen Kollegen, z. B. durch klinische oder auch sonographische Untersuchungen. Je nach Größe, Anzahl der Brüche (einseitig oder beidseitig), der angewandten OP-Methode und ihrer täglichen körperlichen Belastung ist eine Krankschreibung bis zu 7 Tagen und bei höherer körperlicher Belastung für 2 bis 3 Wochen erforderlich und sinnvoll. Dies wird durch ihren Hausarzt eingeschätzt.

Bei neu aufgetretenen Problemen kann gerne eine Wiedervorstellung in unserer Sprechstunde nach telefonischer Terminvereinbarung mit Überweisung durch den Hausarzt erfolgen.

Stationäre Operationen:

Werden Operationen stationär durchgeführt, so hängt die Dauer des stationären Aufenthaltes von verschiedenen Faktoren ab: z. B. Art und Größe des Bruches, postoperative Schmerzen, Drainagen, Verdauung und Mobilisation.

In der Regel liegt aber der stationäre Aufenthalt zwischen 2 und 7 Tagen. Auch bei größeren Brüchen und komplexen Operationen ist  der stationäre Aufenthalt nicht wesentlicher länger als 7 Tage.

Die postoperative Nachsorge unterscheidet sich nicht wesentlich von der bei ambulanten Operationen. Auch hier muss das Nahtmaterial nicht gezogen werden. Der erste Verbandswechsel geschieht noch während des stationären Aufenthaltes. Ggf. wurde eine Bauchbinde nach der Operation angelegt. Diese gehört Ihnen und soll für mindestens 6 Wochen postoperativ getragen werden.

Bei neu aufgetretenen Problemen sollte eine Wiedervorstellung in unserer Sprechstunde nach telefonischer Terminvereinbarung mit Überweisung durch den Hausarzt erfolgen. 

Qualitätsgesicherte (Herniamed)-Nachsorge:

Im Rahmen der „Qualitätsgesicherten Chirurgie“ sind wir dazu verpflichtet, die Ergebnisse unserer Behandlung abzufragen und zu dokumentieren. Dafür sieht die Qualitätssicherungsstudie Herniamed einen sogenannten Follow-up (Nachsorge) nach 1 Jahr, nach 5 Jahren und 10 Jahren postoperativ vor.

Das bedeutet, dass ihr Hausarzt oder einweisender Arzt als auch Sie als Patient angeschrieben und um Informationen über das langfristige Ergebnis der Operation gebeten werden. Sie erhalten per Post einen Fragebogen. Bei den Fragen handelt es sich um einfache Ja-Nein-Fragen, die durch Ankreuzen schnell beantworten werden können. Den Fragebogen schicken Sie dann per Post oder Fax an Ihre Klinik/Praxis zurück. Auf diese Weise wird der zeitliche Aufwand der Nachsorge für Sie insgesamt so gering wie möglich gehalten. Die Ergebnisse werden in der Online-Datenbank (Herniamed) festgehalten.

Nachsorge im Rahmen einer Studie:

Sollten Sie an einer Studie teilgenommen haben, die eine spezielle Nachsorge vorsieht, so werden Ihnen bei Entlassung entsprechende Nachschau-Termine in unserer Sprechstunde mitgeteilt.


Häufig gestellte Fragen für Zuhause:

1. Müssen Fäden gezogen werden und ab wann darf ich duschen?

a. In der Regel verwenden wir zum Verschluss der Hautwunde resorbierbares (sich auflösendes) Nahtmaterial und Sichern die Wunde zusätzlich mit Klammerpflaster (schmale Klebestreifen). Die resorbierbaren Fäden müssen nicht gezogen werden.

Am ersten Tag nach der Operation findet der erste Verbandswechsel statt. Wenn die Wunde trocken ist, wird ein so genanntes „Duschpflaster“ – ein atmungsaktives, durchsichtiges und wasserdichtes Pflaster“– auf die Wunde geklebt. Ab diesen Zeitpunkt dürfen Sie duschen. Diese Pflaster bleiben bis zum 10. Tag nach der Operation auf die Wunde kleben und müssen nur im Bedarfsfall (sollte sich das Pflaster lösen) gewechselt werden.

Ab den 10. Tag nach der Operation kann das Pflaster und die darunter liegenden „Klammerpflaster“ entfernt werden und die OP-Narbe bedarf ab jetzt in der Regel keine weitere Abdeckung.


b. Sauna- und Schwimmbadbesuch nach Abschluss der Wundheilung, ca. 2 bis 4 Wochen

2. Wie stark darf ich mich belasten und ab wann darf ich wieder arbeiten?

a. In den ersten 2 Wochen postoperativ sollte die körperliche Belastung 5 bis 10 kg nicht übersteigen. Nach 2 bis 3 Wochen ist eine Belastbarkeit ohne Einschränkungen möglich. Bei Patienten, die ohne Kunststoffnetz operiert wurden, ist eine körperliche Schonung für 8 bis 12 Wochen einzuhalten.

b. Das selbstständige Autofahren empfehlen wir erst bei Schmerzfreiheit, damit ihr Reaktionsvermögen nicht beeinträchtigt wird.

c. Die Arbeitsfähigkeit richtet sich nach der Art und Schwere ihrer Tätigkeit. In der Regel sind Sie für 1 bis 2 Wochen nach der Operation arbeitsunfähig. Die endgültige Dauer der Arbeitsunfähigkeit kann nur nach eine erneuten Untersuchung durch den Arzt, meist der Hausarzt, festgelegt werden.

3. Ab wann darf ich wieder Sport, Leistungssport betreiben?

a. Es gibt keine allgemeingültige Regel, wann welche Sportart in Abhängigkeit von der jeweiligen Operation aufgenommen werden darf. Generell gilt aber, dass ruckartige und kraftvolle Bewegung in den ersten 2 Wochen vermieden werden sollen.

Wir empfehlen:

b. Ab der 2. Woche: leichte Sportarten wie z. B. Wandern und Schwimmen.
Ab der 4. Woche: mittelschwere Sportarten wie z. B. Fahrradfahren und leichtes Joggen. Ab der 8. bis 12. Woche: alle Ballspiele wie Fußball, Handball, Tennis, Golf sowie jeglicher Leistungssport.

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